Expertenkonsensus zur qualitätsgesicherten Opioidversorgung von GKV-versicherten Schmerzpatienten

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Expertenkonsensus zur qualitätsgesicherten Opioidversorgung von
GKV-versicherten Schmerzpatienten


Das Grundgesetz garantiert als höchstes Rechtsgut das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Grundgesetz Art 2 (2). In Ausübung seines Berufes ist der Arzt für seinen Patienten Sachwalter dieses Rechtsgutes, das höherwertiger ist als andere Gesetzgebung wie z.B. die Sozialgesetzgebung.
 
Darüber hinaus garantiert §2 SGB V jedem gesetzlich Versicherten Arzneimittel, die dem Erfordernis der Wirksamkeit und Qualität entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen. Der Anspruch umfasst die Versorgung nach den Regeln der ärztlichen Kunst auf der Grundlage des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse. Diese muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

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